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Österreichische Vereinigung für Supervision und Coaching

ÖVS für Kund*innen

ÖVS-anerkannte Supervisoren und Supervisorinnen stehen für Professionalität, Verantwortung und Vertrauen. Beratung auf höchstem Niveau!

Qualität

ÖVS: Beratung auf höchstem Niveau

ÖVS-anerkannte Supervisoren und Supervisorinnen stehen für Professionalität, Verantwortung und Vertrauen. Denn alle anerkannten ÖVS-Supervisoren, Supervisorinnen und ÖVS-Coaches in Österreich haben sich zur Einhaltung ethischer Richtlinien verpflichtet. Die ÖVS-Richtlinien waren richtungsweisend für Europa und sichern eine hohe Beratungsqualität.

Für Sie als Kunde/Kundin bedeutet dies

Sicherheit
ÖVS-Supervisoren und Supervisorinnen sind verpflichtet, Ihnen im Vorfeld der Beratung eine möglichst klare Definition von Supervision, Coaching oder Organisationsberatung sowie eine Abgrenzung zu Nachbardisziplinen aufzuzeigen. Gegebenenfalls werden sie Ihnen für Ihren Fall besser geeignete Beratungs- bzw. Unterstützungsangebote empfehlen.

Respekt & Vertrauen
ÖVS-Supervisoren und Supervisorinnen respektieren die Eigenständigkeit und Individualität der Kundin und des Kunden. Darüber hinaus können Sie sicher sein, dass alle Informationen über Personen, Sachverhalte und Institutionen vertraulich behandelt werden.

Kompetenz
ÖVS-Supervisoren und Supervisorinnen verfügen über mindestens fünf Jahre Berufspraxis, einen Hochschulabschluss bzw. ein dokumentiertes Äquivalent und eine fundierte Supervisionsausbildung. Sie sind verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden.

Qualität
Entwicklung von Qualitätsstandards und Qualitätssicherung sind Kennzeichen einer zeitgemäßen Profession. Die persönliche Qualitätsentwicklung braucht fortlaufend Kommunikation und Reflexion über das supervisorische Handeln sowie eine fachliche Vertiefung durch beispielsweise den Besuch von facheinschlägigen Seminaren oder Tagungen. Durch das Interne Qualitätsmanagement (IQM) sind ÖVS-Supervisoren und Supervisiorinnen verpflichtet alle drei Jahre diesbezüglich neue Nachweise zu erbringen. Besonderer Wert gelegt wird dabei auf: Beratungskonzept, Auftragsklärung, Evaluation und Reflexion, beratungsrelevante Fortbildungen.

Schritt für Schritt zur/zum effektiven Supervision/Coaching

Recherche
ÖVS-Supervisoren, Supervisorinnen und Coaches finden Sie auf der Website www.oevs.or.at/supervisorinnen-suche. Sie können gezielt nach verschiedenen Auswahlkriterien suchen.

Erstkontakt
Vereinbaren Sie Vorgespräche mit einer oder auch mehreren Supervisoren, Supervisorinnen bzw. Coaches. Sie verschaffen sich damit einen ersten Überblick.

Auswahl
Aufbauend auf diese Gespräche wählen Sie bzw. Ihr Team jene/n ÖVS-Supervisorin, Supervisor oder Coach aus, die/der Ihrer Meinung nach sowohl fachlich als auch emotional am besten zu Ihnen passt. Da Supervision, Coaching und Organisationsberatung üblicherweise im Auftrag einer Organisation/eines Unternehmens stattfinden, werden in der Regel auch Vorgespräche mit der Auftraggeber-, Auftraggeberinnenseite aus der Organisation/dem Unternehmen geführt.

Auftragsklärung im Dreieck (Triangulierung)
Da Supervision, Coaching und Organisationsberatung üblicherweise im Auftrag einer Organisation/eines Unternehmens stattfinden, werden in der Regel auch Vor- bzw. Auswertungsgespräche mit der AuftraggeberInnenseite aus der Organisation/dem Unternehmen geführt.

Kontrakt
Im Kontrakt werden dann Ziel, Setting, Dauer, Kosten und für Ihre Organisation spezielle Vereinbarungen in Bezug auf Supervision, Coaching oder Organisationsberatung festgehalten. Kontraktgespräche zwischen allen Beteiligten sorgen für Transparenz und Klarheit in der Vorgangsweise.

Die 3 Qualitätssäulen der ÖVS-Mitglieder

Internes Qualitätsmanagement (IQM) der ÖVS

 
Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung auf ÖVS-Mitglieder-Ebene
 

DAS KONZEPT

Entwicklung von Qualitätsstandards und Qualitätssicherung sind Kennzeichen einer zeitgemäßen Profession. Die persönliche Qualitätsentwicklung braucht fortlaufend Kommunikation und Reflexion über das supervisorische Handeln sowie eine fachliche Vertiefung durch beispielsweise den Besuch von Seminaren oder Tagungen. 

Das Interne Qualitätsmanagement (IQM) versteht sich als ein der Supervision angemessenes Verfahren und soll der Bestätigung und Entwicklung des eigenen Qualitätsportfolios dienen. Der Nachweis an die Geschäftsstelle der ÖVS findet in regelmäßigen Abständen (zumindest alle drei Jahre) statt. Das vorliegende Konzept des IQM wurde bei der Generalversammlung am 27./28.04.2018 in Salzburg beschlossen und wird mit 2020 für alle ÖVS-Mitglieder eingeführt. 

Die Formulare, Informationsblätter etc. zum IQM sind unter folgendem Link verfügbar: https://www.oevs.or.at/oevs-fuer-mitglieder/downloads.

INTERNES QUALITÄTSMANAGEMENT / IQM
(60 Arbeitseinheiten in 3 Jahren á 45 Minuten)

Das Interne Qualitätsmanagement findet alle 3 Jahre statt. In diesem Zeitraum sind verpflichtend insgesamt 60 Einheiten im Bereich I „Reflexion“ und im Bereich II „Fachliches, State of the art“ zu absolvieren. Der Nachweis erfolgt an die Geschäftsstelle der ÖVS. Dafür steht das Formular „IQM-Nachweis“ zur Verfügung, das gemeinsam mit den entsprechenden Nachweisen an die Geschäftsstelle zu schicken ist. Auf der Homepage wird dies im Profil mit „Internes Qualitätsmanagement (IQM) erfüllt“ gekennzeichnet. 

Das Qualitätsentwicklungsgespräch (QEG) neu, das mit zwei weiteren ÖVS-Mitgliedern geführt werden kann, ist entsprechend der dafür aufgewendeten Zeit (max. 10 Einheiten in 3 Jahren) anrechenbar und stellt neben Intervision und Eigensupervision eine Variante dar Einheiten für den Bereich Reflexion nachzuweisen (OPTIONAL).

Das QEG neu im Zuge des Internen Qualitätsmanagements wird mittels des Formblattes „Nachweis QEG neu“ von allen drei beteiligten Mitgliedern durch ihre Unterschrift bestätigt. Der „Nachweis QEG neu“ wird der Geschäftsstelle als Beilage, genauso wie auch die übrigen Nachweise, übermittelt. Die Mitschrift QEG neu ist nur zum persönlichen Gebrauch.

Zur Durchführung und Abwicklung des IQM stehen den Mitgliedern Leitfäden und Formblätter zur Verfügung, die auf der ÖVS-Homepage erhältlich sind: Leitfaden (Konzept) zur Durchführung des IQM, Nachweis IQM, Nachweis QEG neu, Liste FAQs.

Anlaufstelle für Fragen und Anliegen in Bezug auf das IQM ist die ÖVS-Geschäftsstelle.

Die Durchführung des IQM mindestens alle drei Jahre ist für alle ÖVS-Mitglieder verpflichtend.

QUALITÄTSPORTFOLIO
Das Qualitätsportfolio besteht aus 2 Bereichen. Entscheidend ist, dass im Zuge des IQM nachgewiesen wird, dass das jeweilige ÖVS-Mitglied sich in beiden Bereichen weiterentwickelt hat:

Bereich I: Reflexion
QEG neu (max. 10 Einheiten) und/oder
Intervision, Eigensupervision (max. 30 Einheiten)

Bereich II: Fachliches, State of the art
Seminare (max. 40 Einheiten) und/oder
Kongresse/Tagungen (max. 20 Einheiten) und/oder
Publikationen (max. 10 Einheiten) und/oder
Leitung von supervisionsspezifischen Seminaren so-wie von Aus- und Weiterbildungen (max. 40 Einheiten)

Beispiel 1:
Absolvierung von 5 Einheiten QEG neu, 10 Einheiten Intervision (Bereich I) und darüber hinaus der Besuch von 30 Einheiten supervisionsrelevanter Seminare und 15 Einheiten einer Coaching-Tagung (Bereich II)

Beispiel 2:
Absolvierung von Eigensupervision im Umfang von 25 Einheiten (Bereich I) und die Leitung von supervisionsspezifischen Seminaren im Ausmaß von 30 Einheiten sowie 5 Einheiten für die Erstellung eines Fachartikels für die ÖVS-News (Bereich II)

 

 

Ombudsstelle der ÖVS

Die Ombudsstelle der ÖVS kann über die Geschäftsstelle, office(at)oevs.or.at, erreicht werden.