
ÖVS für Mitglieder
Die ÖVS wurde 1994 mit dem Ziel gegründet, die Qualität von Supervision in Österreich zu sichern. Die ÖVS ist ein freier und unabhängiger Berufs- und Fachverband.
Mitglied werden
Mitgliedschaft mit ÖVS-anerkannter Ausbildung
Ordentliche Mitgliedschaft
Absolventen und Absolventinnen ÖVS-anerkannter Ausbildungen können völlig unbürokratisch aufgenommen werden. Dazu benötigen wir:
- eine Kopie der Abschlussurkunde und
- ein Ansuchen um Aufnahme als ordentliches Mitglied (Word Dokument /PDF).
Bitte füllen Sie zusätzlich das Stammdatenblatt (Word Dokument /PDF) aus und senden Sie alle Unterlagen an: office(at)oevs.or.at oder an die ÖVS-Geschäftsstelle, Heinrichsgasse 4/2/8, 1010 Wien. Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt € 265,- jährlich.
Außerordentliche Mitgliedschaft
Wenn Sie sich im dritten Jahr bzw. im dritten Semester Ihrer ÖVS-anerkannten Ausbildung befinden, besteht die Möglichkeit, außerordentliches Mitglied zu werden. Dafür benötigen Sie:
- eine Bestätigung Ihres Lehrganges, dass Sie sich im dritten Jahr befinden oder
- Befürwortung des Ausbildungsinstitutes, dass der Antragsteller/die Antragstellerin bereits ab dem dritten Semester der Ausbildung um ÖVS-Mitgliedschaft ansuchen kann sowie die Bestätigung der/des Lehrsupervisorin/s, dass mit der Lern- und Lehrsupervision begonnen wurde und
- ein Ansuchen um Aufnahme als außerordentliches Mitglied (Word Dokument /PDF)
Bitte füllen Sie zusätzlich das Stammdatenblatt (Word Dokument /PDF) aus und senden Sie alle Unterlagen an: office(at)oevs.or.at oder an die ÖVS-Geschäftsstelle, Heinrichsgasse 4/2/8, 1010 Wien. Außerordentliche Mitglieder sind bei der Generalversammlung nicht stimmberechtigt und sollten innerhalb eines Jahres ihre Abschlussurkunde nachreichen. Die außerordentliche Mitgliedschaft ist auf zwei bzw. drei Jahre begrenzt. Der Mitgliedsbeitrag für außerordentliche Mitglieder beträgt € 165,- jährlich.
Nach Beendigung der Ausbildung wird die außerordentliche Mitgliedschaft in eine ordentliche umgewandelt. Dazu ist die Abschlussurkunde in Kopie an die ÖVS zeitnah zu senden.
Wechsel von außerordentlicher zur ordentlicher Mitgliedschaft
Die außerordentliche Mitgliedschaft kann ab dem dritten Ausbildungsjahr einer ÖVS-anerkannten Ausbildung in Anspruch genommen werden. Sie ist auf zwei Jahre begrenzt.
Nach Beendigung der Ausbildung muss eine Kopie der Abschlussurkunde (Diplom, etc.) an die Geschäftsstelle gesandt werden, damit die ao Mitgliedschaft in eine ordentliche umgewandelt wird. Sie erhalten dann eine Urkunde, in der ihre ordentliche Mitgliedschaft bei der ÖVS bestätigt wird.