ÖVS für Mitglieder
Die ÖVS wurde 1994 mit dem Ziel gegründet, die Qualität von Supervision in Österreich zu sichern. Die ÖVS ist ein freier und unabhängiger Berufs- und Fachverband.
Mitglied werden
Mitgliedschaft mit ÖVS-anerkannter Ausbildung
Ordentliche Mitgliedschaft
Absolvent*innen ÖVS-anerkannter Ausbildungen können durch Einreichung folgender Unterlagen eine ordentliche Mitgliedschaft beantragen:
- Ansuchen um Aufnahme als ordentliches Mitglied (Word Dokument / PDF)
- Ausgefülltes Stammdatenblatt (Word Dokument / PDF)
- Kopie der Abschlussurkunde
- Urkunde für akademische Titel
Bitte senden Sie die Unterlagen an office(at)oevs.or.at oder an die ÖVS-Geschäftsstelle, Heinrichsgasse 4/2/8, 1010 Wien.
Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt für das Jahr 2026 € 305,-.
Außerordentliche Mitgliedschaft
Ab dem dritten Semester einer ÖVS-anerkannten Ausbildung, besteht die Möglichkeit auf Beantragung einer außerordentlichen Mitgliedschaft.
Dafür werden folgende Unterlagen benötigt:
- Ansuchen um Aufnahme als außerordentliches Mitglied (Word Dokument / PDF)
- Ausgefülltes Stammdatenblatt (Word Dokument / PDF)
- Urkunde für akademische Titel
- Schriftlich formulierte Befürwortung des Ausbildungsinstitutes, inklusive der Bestätigung, dass alle notwendigen Voraussetzungen für eine außerordentliche Mitgliedschaft erfüllt worden sind
- Nachweis der Lern- und Lehrsupervision
(Wenn nicht im Schreiben des Ausbildungsinstituts enthalten)
Bitte senden Sie die Unterlagen an office(at)oevs.or.at oder an die ÖVS-Geschäftsstelle, Heinrichsgasse 4/2/8, 1010 Wien.
Der Mitgliedsbeitrag für außerordentliche Mitglieder beträgt für das Jahr 2026 € 202,-.
Außerordentliche Mitglieder können alle jene Personen, die sich im dritten Semester der Ausbildung zum Supervisor/ Supervisorin/ Coach in einer von der ÖVS anerkannten Ausbildung befinden, werden. Diese Art der Mitgliedschaft ist auf drei Jahre begrenzt und endet mit Abschluss der Ausbildung (Erhalt der Urkunde).
Die Beendigung der Ausbildung ist umgehend unaufgefordert bekanntzugeben und die Abschlussurkunde elektronisch an die ÖVS-Geschäftsstelle zu senden. Sodann wird die außerordentliche Mitgliedschaft in eine ordentliche umgewandelt.
Mitgliedschaft ohne ÖVS-anerkannter Ausbildung
Mitgliedschaft ohne ÖVS-anerkannter Ausbildung
Grundsätzlich ist die Mitgliedschaft in der ÖVS an eine ÖVS-anerkannte Ausbildung (oder an eine, im D-A-CH-Abkommen akzeptierte) gebunden.
In begründeten Ausnahmefällen erlaubt sich die ÖVS von diesem Grundsatz abzugehen.
Für diese besondere Ausnahme sind folgende Bedingungen zu erfüllen und mit Nachweisen zu belegen:
- Die Zugangsvoraussetzungen zu einer ÖVS-anerkannten Supervisions-/Coaching-Ausbildung müssen erfüllt sein (siehe ÖVS-Zugangsvoraussetzungen - PDF)
- Nachweis ausreichender Theoriekompetenz im Bereich Supervision, Coaching und Organisationsentwicklung anhand von Bestätigungen.
- Kontinuierliche Supervisions-/Coaching-Tätigkeit in den letzten zehn (10) Jahren. Supervision/Coaching in fünf (5) unterschiedlichen Berufsfeldern (z. B.: Soziales; Gesundheit; Handel; Bildung; Verwaltung; Politik; Industrie; Gewerbe; etc.)
- Fünfzig (50) Stunden Supervision der eigenen Supervisions-/Coaching-Prozesse bei einem ÖVS-Mitglied
- Schriftliche Darstellung des Supervisions-/Coaching-Verständnisses
- Nachweis von Fort- und Weiterbildung im Bereich Supervision und Coaching (60 Einheiten in den letzten 3 Jahren analog IQM (PDF))
- Nachweis professioneller Kontraktgestaltung (Triangulierung)
- Motivationsschreiben bzgl. ÖVS-Mitgliedschaft sowie aktueller Lebenslauf
- Aufnahmegespräch
Als Nachweise werden anerkannt: Dokumente, Zeugnisse, Teilnahme-Bestätigungen, Zertifikate etc., Verträge und Honorarnoten (auch anonymisiert), persönliche Bestätigungen.
Bitte verwenden Sie für den Antrag folgende Formulare:
- Antrag auf Mitgliedschaft ohne ÖVS-anerkannter Ausbildung (Word Dokument / PDF)
Liegen die Unterlagen 1. bis 8. in positiver Bewertung vor, werden Sie zu einem Aufnahmegespräch eingeladen.
Das Aufnahmegespräch führen zwei Mitglieder der Qualitätskommission, von denen mindestens eine Person Lehrsupervisor*in ist.
Kosten/Gebühren (vor dem Aufnahmegespräch zu entrichten): € 800,-
Mitgliedsbeiträge und Beendigung der Mitgliedschaft
Mitgliedsbeiträge und Beendigung der Mitgliedschaft
Der Mitgliedsbeitrag beträgt für das Jahr 2026:
- für ordentliche Mitglieder: € 305,-
- für außerordentliche Mitglieder: € 202,-
und ist jeweils 4 Wochen nach Vorschreibung (die im Normalfall am Anfang des laufenden Jahres stattfindet) fällig.
SEPA Mandat:
Wenn Sie künftig Ihren Mitgliedsbeitrag komfortabel via Bankeinzug begleichen möchten, füllen Sie bitte das SEPA-Formular aus und senden dieses an die Geschäftsstelle zurück.
Mit einem SEPA Mandat erleichtern Sie uns und Ihnen die Einhebung der indexierten Beiträge.
Beendigung der Mitgliedschaft
Die Kündigung der Mitgliedschaft ist bei Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist jeweils mit Jahresende möglich.
Eine Kündigung muss schriftlich an die Geschäftsstelle erfolgen.